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Abklärungen im
Kindesschutz

Die Abklärung im Kindesschutz stellt immer das Wohl und den Schutz des Kindes in den Mittelpunkt.

Abklärungen Kindesschutz

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann eine Abklärung angeordnet werden, um das Wohl des Kindes/Jugendlichen zu sichern und mögliche Gefährdungen zu erkennen. Unsere Abklärungen dauern durchschnittlich 3 Monate und schliessen mit einem Schlussbericht ab, der eine Gefährdungseinschätzung und Empfehlungen enthält.
Im Auftrag der KESB führen wir Abklärungen nach dem Vier-Augen-Prinzip durch. Dabei liegt der Fokus auf einer präzisen Einschätzung der familiären Situation und folgenden Aspekten:


1.    Anlass der Abklärung: Es muss ein konkreter Anlass vorliegen, der eine Abklärung im Kindesschutz erforderlich macht, beispielsweise eine Meldung von Ärzten oder Lehrern, die eine mögliche Kindeswohlgefährdung vermuten.
2.    Interdisziplinäres Vorgehen: Eine Abklärung im Kindesschutz erfordert die Zusammenarbeit aller relevanten Fachkräften und Institutionen.
3.    Gespräche mit dem Kind: Es ist wichtig, das betroffene Kind/Jugendlichen anzuhören und seine Perspektive zu verstehen. Dabei achten wir auf altersgerechte Kommunikation und einen sensiblen Umgang, um das Kind nicht weiter zu belasten.
4.    Zusammenarbeit mit den Eltern: Neben dem Schutz des Kindes unterstützen wir die Familie. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil des Abklärungsprozesses. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, um das Kindeswohl zu sichern und Risiken zu minimieren. Wir prüfen auch, ob die Eltern bereit und in der Lage sind, Veränderungen vorzunehmen. Dazu identifizieren und empfehlen wir passende Ressourcen und Dienstleistungen wie Elterntrainings oder therapeutische Massnahmen.
5.    Einbeziehung von Fachkräften: Bei Bedarf ziehen wir weitere Fachkräfte wie Ärzte und Therapeuten hinzu, um eine umfassende Einschätzung der Situation zu erhalten und mögliche Unterstützungsmassnahmen zu planen.
6.    Einschätzung der Gefährdung: Im Rahmen der Abklärung wird eine Einschätzung vorgenommen, ob das Kind tatsächlich gefährdet ist. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie zum Beispiel Vernachlässigung, körperliche oder seelische Misshandlung, sexueller Missbrauch oder eine instabile familiäre Situation berücksichtigt.
7.    Vertraulichkeit und Datenschutz: Wir legen grossen Wert auf Vertraulichkeit und den Schutz der persönlichen Daten aller Beteiligten. Geeignete Massnahmen werden ergriffen, um die Informationen angemessen zu schützen und nur relevanten Fachkräften zugänglich zu machen.

 

Alle relevanten Informationen und Erkenntnisse werden sorgfältig dokumentiert, um rechtliche Absicherung zu gewährleisten und die Zusammenarbeit der Fachkräfte zu unterstützen. Unser Ziel ist es, basierend auf dieser Abklärung ein umfassendes Bild der Situation zu erhalten und den zuständigen Behörden die notwendigen Informationen und Empfehlungen für angemessene Kindesschutzmassnahmen zu liefern.

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